Aktuelles
Der Gesetzgeber hat nun die Einführung der Elektronischen Rechnung auf den Weg gebracht: Als E-Rechnung bezeichnet man
Rechnungen, die in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen, wie zum Beispiel im ZUGFeRD 2.0 Format. Eine Papierrechnung oder eine Rechnung im PDF-Format ist kein elektronisches Format im Sinne des Gesetzes!
Zeitplan:
Ab dem 01.01.2025 entfällt der Vorrang für Papierrechnungen.
Jedes Unternehmen KANN E-Rechnungen an andere Unternehmen (B2B) versenden.
Papierrechnungen können noch für zwei Jahre versendet werden. PDFs dürfen nur noch mit Einwilligung des Empfängers versendet werden.
Ab dem 01.01.2027 müssen Unternehmen, die selbst einen Jahresumsatz von mehr als 800.000 Euro erzielen, E-Rechnungen an andere Unternehmen stellen. Unternehmen mit weniger als 800.000 Euro Jahresumsatz dürfen noch für ein Jahr Papier- oder PDF-Rechnungen erteilen.
Ab dem 01.01.2028 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen an andere Unternehmen versenden.
Privatpersonen können vorerst weiterhin Papierrechnungen erhalten, aber natürlich auch elektronische Rechnungen.
Stellen Sie in Ihrem Unternehmen die Prozesse und Software rechtzeitig um. Wir unterstützen Sie gerne individuell.